Von Cybermobbing und anderen Gefahren im Netz: Infoveranstaltung für Schüler klärt auf

05. Februar 2014

Die Eltern der Schüler wurden bereits im letzten November über die Gefahren im Internet informiert.
Gehalten wurde der 90-minütige Vortrag von Hauptkommissar Peter Arz vom Kommissariat Kriminalprävention und Opferschutz der Polizei Aachen. In seiner Power-Point-Präsentation widmete er sich Themen wie Privatsphäre-Einstellungen in sozialen Netzwerken, Urheberrechte, Straftaten im Internet und deren Konsequenzen sowie Cybermobbing und dem aktuellen Trend der „Selfies" - Fotos, auf denen der Fotograf selbst posiert und die dann meist an den eigenen Freundeskreis geschickt werden.

Laut Arz verbringt die heutige Jugend im Durchschnitt täglich 180 Minuten im Netz, einen Großteil davon mit sozialen Netzwerken und Kommunikationsangeboten wie Facebook, WhatsApp, Twitter, Instagram und Snapchat. Das treffe allerdings mehr auf Mädchen als auf Jungen zu, die ihre Zeit im Web häufiger für Online-Spiele nutzen.

In diesem Zusammenhang zeigte Arz einige Bilder von unterschiedlichen Spielen, die die Schüler mit lauten Rufen quittierten und sofort anfingen miteinander zu diskutieren. Dabei kam die Frage auf, wie diese für hohe Summen entwickelten Browserspiele kostenlos sein können. Zusammen mit den Schülern erörterte Arz Werbung, persönliche Daten und sogenannte In-App-Käufe als Einnahmequellen der Entwickler.

Auch die Urheberrechte sind ein sensibles Thema. Vielen der Schülern war bis dato nicht bewusst, dass auch sie die Urheber ihrer in der Schule entstandenen Werke sind und damit die Rechte darüber besitzen.

Als Beispiel für eine Verletzung des Urheberrechts nannte der Kriminalhauptkommissar den Download einer Datei ohne Einverständnis des Besitzers, was als Straftat gilt und mit Geldstrafen von 1500 Euro aufwärts geahndet werden kann. Die Frage eines Schülers, ob die Videoplattform Youtube dann nicht ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung wäre, verneinte er. Youtube sei ein kompliziertes Thema, aber im Allgemeinen müsse man es als Sonderfall bezeichnen. Für soziale Netzwerke gelte das allerdings nicht. Dort seien Straftaten weiter verbreitet, als vielen Nutzern bewusst sei.

Schon öffentliche Beleidigungen gelten als ordnungswidrig und können mit Geldstrafen und Freiheitsentzug bis zu einem Jahr, für Minderjährige mit Sozialstunden bis hin zu einem Jugendverfahren, bestraft werden.

„Dabei ist Cybermobbing, also das langfristige, öffentliche Beleidigen in sozialen Netzwerken, keine Seltenheit", so Peter Arz. „Die meisten von Euch werden während ihrer Schullaufbahn mindestens einmal Bekanntschaft damit machen, auch, wenn ich es Euch nicht wünsche. Dann solltet Ihr aber wissen, wie Ihr damit umgehen könnt." Sehr ausführlich besprach er die unterschiedlichen Rollen, die es in einem Mobbingfall gibt, von Opfer über Täter und dessen Unterstützer bis hin zu Verteidiger und „Nichtstuer", wie er es nannte.

„Selten schafft es der Betroffene, sich selbstständig aus dem Mobbing zu befreien. Gerade im Internet ist es leicht möglich, seine Identität zu verschleiern." Somit könne jeder Bekannte des Opfers der potenzielle Täter sein. „Das ist eine schreckliche Situation, in der das Opfer Unterstützung von seinen Klassenkameraden braucht. Es ist wichtig, dass es merkt, dass es nicht alleine ist", mahnte Arz.

Der Vortrag endete mit der Aufforderung des Polizisten, im Internet immer auf sein Bauchgefühl zu hören und sich in sozialen Netzwerken nicht alles gefallen zu lassen. „Bevor man sich auf eine Diskussion einlässt, sollte man die Nachrichten lieber löschen oder melden."

(Eifeler Zeitung 05.02.2014)




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