MGM international

Auslandsjahr unserer eigenen Schüler

Motivation

Ob man später einmal in der Wirtschaft arbeitet, eine Universitätskarriere einschlägt oder eine Ausbildung macht, gute Fremdsprachenkenntnisse sind in allen beruflichen Bereichen ein großer Vorteil und in vielen Berufen sogar eine notwendige Voraussetzung. So veröffentlicht ein wissenschaftlich arbeitender Biologe heutzutage fast ausschließlich Artikel in Englisch, aber auch ein Koch in einem multinationalen Team, der andere Sprachen sprechen kann, ist entschieden im Vorteil. Das Erlernen einer Sprache durch den Kontakt mit Muttersprachlern ist viel motivierender und effektiver als jeder noch so gute Sprachenunterricht und die Schüler können sich meist bereits nach relativ kurzer Zeit problemlos in der Fremdsprache zurechtfinden.

Die Erfahrung zeigt, dass junge Menschen aber vor allem menschlich davon profitieren, eine bestimmte Zeit in einem anderen Land zu verbringen. Das Einfinden in einer neuen Kultur und das Kennenlernen des Schulsystems und der kulturellen Besonderheiten bereichern die Gesamtentwicklung ungemein und fördern die interkulturelle Handlungsfähigkeit. Das eigene Leben kann nach der Rückkehr aus einem ganz neuen Blickwinkel betrachtet werden und auch Probleme können relativiert und neue Lebensperspektiven erprobt werden.

  

Zeitpunkt

Möglich ist ein ganzjähriger Aufenthalt oder der Besuch des Gastlandes für eine kürzere Zeitspanne. Bedenken sollte man, inwieweit der Schüler in seinem Alter bereits in der Lage ist, eine längere Zeit allein in einem anderen Land zurechtzukommen und anstehende Probleme relativ eigenständig zu lösen.

Ein Auslandsaufenthalt kann während der EF oder Q1 stattfinden. Die Schullaufbahn wird nach der Rückkehr dort fortgesetzt, wo man sie unterbrochen hat, ein Antrag auf Vorversetzung ist möglich. Die Qualifikationsphase (Q1 und Q2) darf nicht unterbrochen werden. Details müssen in einem ausführlichen Beratungsgespräch geklärt werden.

  

Voraussetzungen

Wählt man den Zeitpunkt nach der EF, ist eine Vorversetzung nicht möglich, sodass sich die Schulzeit wieder auf 13 Jahre verlängert. Für das Überspringen der EF ist ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 auf den beiden Zeugnissen der Klasse 9 sowie höchstens eine ausreichende Leistung in den Fächern mit schriftlichen Arbeiten und keine nicht ausreichende Leistung (mangelhaft oder schlechter) die Mindestvoraussetzung, die konkrete Entscheidung über eine Vorversetzung trifft jedoch die Versetzungskonferenz. Die versäumten Inhalte müssen eigenständig nachgearbeitet, das Latinum kann nachgeholt werden.

   

Organisation

Die Auswahl einer Organisation liegt in der Verantwortung der Eltern bzw. Schüler, d.h. unsere Schule kann keine konkreten Plätze oder Stipendien vermitteln. Am Besten informieren Sie sich zuerst im Internet bei den gängigen Austauschorganisationen. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten der Finanzierung: Für Selbstzahler liegen die Kosten für ein Auslandsjahr bei etwa 5000 – 8000 EURO. Bewirbt man sich für ein Stipendium, sind die Voraussetzungen exzellente Schulleistungen sowie außerunterrichtliches Engagement.

Auf der Homepage http://www.aja-org.de/ stellt sich der Dachverband gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen in Deutschland (AJA) vor. Der Zusammenschluss basiert auf der Grundlage gemeinsamer Qualitätskriterien für den internationalen Jugendaustausch. Die Mitglieder sind:

  • AFS Interkulturelle Begegnungen e.V.
  • Deutsches Youth For Understanding Komitee e.V. (YFU)
  • Experiment e.V.
  • Open Door International e.V.
  • Partnership International e.V. und
  • Rotary Jugenddienst Deutschland e.V. (siehe dort).

  

Daneben arbeiten wir auch mit der Organisation GIVE zusammen.

Hilfreich sind auch folgende Internetseiten:

  

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Schulministeriums:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Internationales/Schueleraustausch/Individuelle-Auslandsaufenthalte/index.html    

Beantragung bei der Schule

Als erstes sollte ein ausführliches Beratungsgespräch in der Schule erfolgen, spätestens vor Abschluss des Vertrages mit einer Organisation. Da während der Zeit im Ausland Schulpflicht besteht, muss im Vorfeld ein formaler Antrag an die Schulleitung gestellt und bei Rückkehr der Schulbesuch nachgewiesen werden.

Folgende Unterlagen müssen bei der Schule eingereicht werden:

  • Antrag der Erziehungsberechtigten an die Schule bei nicht volljährigen Schülern, sonst Antrag des Schülers (Zeitpunkt, Zeitraum, evtl. Wunsch nach Vorversetzung, Gastland, Organisation)
  • Bestätigung der vermittelnden Organisation
  • Aufnahmebestätigung der Gastschule (sofern schon vorliegend)
 

St.-Michael-Gymnasium Monschau

Sekretariat
Walter-Scheibler-Str. 51
52156 Monschau

Tel.: 02472 80010-0
Fax: 02472 80010-30

 

Copyright © 2024 St.-Michael-Gymnasium Monschau | Impressum | Sitemap | Druckversion nach oben