Allgemeines Leistungskonzept

  1. Die Leistungsbewertung in der Schule richtet sich nach den Vorgaben des Schulgesetzes NRW, der APO-S I, der APO-GOSt, der ADO und der Lehrpläne.

  2. Der Lehrer gibt jeder Klasse bzw. jedem Kurs zu Beginn des Schuljahres bzw. der Unterrichtsübernahme seine Grundsätze zur Leistungsbewertung bekannt.

  3. Auf Anfrage gibt der Lehrer Auskunft über den Leistungsstand eines Schülers.

  4. Die Schülerleistung setzt sich zusammen aus: „Schriftliche Arbeiten" (Klassenarbeiten u. Klausuren) und „Sonstige Leistungen im Unterricht" bzw. „Sonstige Mitarbeit".

  5. Zu den „Sonstigen Leistungen" gehören: Mündliche Mitarbeit im Unterricht, Heftführung, Protokolle, Referate, Hausaufgabenvortrag, Präsentationen, Versuchsvorbereitungen, kurze schriftliche Überprüfung von Hausaufgaben u.a.m.

  6. Leistungsnachweis bei Versäumnis: Werden Leistungen aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind, nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden (SchulG NRW § 48, 4).

  7. Nicht erbrachte Leistungsnachweise gemäß § 48 Abs. 4 SchulG sind nach Entscheidung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers nachzuholen oder durch eine Prüfung zu ersetzen, falls dies zur Feststellung des Leistungsstandes erforderlich ist (APO S I § 6,5).

  1. (Sekundarstufe I) Die Termine für Klassenarbeiten sind in der Regel anzukündigen.

  2. In der Sekundarstufe II werden die Termine zentral festgelegt.

  3. Die Bewertung einer Klassen-/Kursarbeit wird transparent gemacht.

III. Notenbildung: Verhältnis Klausuren - Sonstige Leistungen

  1. (Für Sekundarstufe I) Die beiden Beurteilungsbereiche „Schriftliche Arbeiten" und „Sonstige Leistungen" sind „angemessen" (§ 48,2 Schulgesetz NRW) zu berücksichtigen. Dies bedeutet nicht, dass zwangsläufig das arithmetische Mittel beider Noten gebildet werden muss.

  2. (Für Sekundarstufe II) Die Abschlussnote ist „gleichwertig" (§ 13 APO-GOSt)  aus den Noten der beiden Beurteilungsbereiche zu bilden. Eine arithmetische Ermittlung der Note ist allerdings nicht zulässig. Insbesondere ist bei Kursen der Jgst. EF mit nur einer Klausur eine Drittelung der Noten nicht zulässig.

  3. Am Ende des zweiten Schulhalbjahres wird die Zeugnisnote unter angemessener Berücksichtigung der Gesamtentwicklung der Schülerin bzw. des Schülers während des ganzen Schuljahres sowie der Zeugnisnote des ersten Schulhalbjahres gebildet.

  4. Kriterien für die Bewertung der Sonstigen Leistungen: s. Kap. IX

  1. Im zweiten Halbjahr der Klasse 8 werden die Lernstandserhebungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch durchgeführt. Sie beziehen sich im jährlichen Wechsel auf unterschiedliche Teilleistungsbereiche dieser Fächer. Die Teilnahme an den Lernstanderhebungen ist für alle Schülerinnen und Schüler der achten Klassen verpflichtend.

  2. Zentrale Lernstandserhebungen sind wichtiger Bestandteil der schulinternen Evaluation und Schulprogrammarbeit. Ergebnisse dieses systematischen Diagnoseverfahrens lassen abgesicherte Aussagen darüber zu, inwieweit fachliche Kompetenzen, die in den länderübergreifenden Bildungsstandards und Kernlehrplänen beschrieben sind, in Klassen und Lerngruppen bis zum Zeitpunkt der Durchführung erreicht wurden. Sie ermöglichen keine individualdiagnostische Feststellung des Förderbedarfs einzelner Schülerinnen und Schüler. Lernstandserhebungen werden nicht als Klassenarbeit gewertet und nicht benotet. Generell dürfen die Ergebnisse der Lernstandserhebung nicht mit in die Bewertung einfließen. (BASS 12-32 Nr. 4)

V. Sekundarstufe II: Verfahren bei versäumtem Unterricht

  1. Wegen Fehlens versäumter Unterricht muss unaufgefordert nachgearbeitet werden. Geschieht dies nicht und kann der Schüler keine Kenntnisse nachweisen, wird dies wie eine nicht erbrachte Leistung gewertet.

  2. Die versäumten Stunden sind ansonsten ordnungsgemäß zu entschuldigen (s. Verfahren für versäumte Stunden).

Für das Fehlen bei Klausuren vgl. „Regelungen zur Entschuldigungs- und Beurlaubungspraxis" im Downloadbereich.

In der Jahrgangsstufe Q1 wird in einem selbst gewählten Fach die erste Klausur im zweiten Halbjahr durch eine Facharbeit ersetzt. Die Facharbeit ist eine umfangreiche schriftliche Hausarbeit von ca. 8 - 12 DIN A 4-Seiten, die selbstständig zu verfassen ist. Sie soll an einem Beispiel Kenntnisse darüber vermitteln, was eine wissenschaftliche Arbeit ist und wie man eine wissenschaftliche Arbeit anfertigt. Zur Leistung bei der Facharbeit gehören dementsprechend

  • die Themen- und Materialsuche, die Arbeitsplanung, das Ordnen der Materialien und

  • die Erstellung des endgültigen Textes in sprachlich angemessener schriftlicher Darstellung mit korrekten Zitaten der benutzten Quellen und einem Quellenverzeichnis.

An dieser Stelle sei auf das Dokument „Informationen zur Facharbeit" im Downloadbereich der Oberstufe auf der Schul-Homepage verwiesen.
Dieser Reader beinhaltet alle wichtigen Informationen zur Facharbeit und gibt wertvolle Hinweise und Tipps.

 

Ein wesentlicher Bestandteil des Leistungskonzeptes an unserer Schule ist der Bereich "Individuelle Förderung". Unser Förderkonzept wird auf der Basis unserer konkreten Erfahrungen permanent weiterentwickelt; es umfasst zurzeit ein differenziertes Angebot mit

  • regelmäßigem Förderunterricht in den Kernfächern.

  • besonderen Angeboten für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler, z. B. Begabungsförderung E / NW (Drehtürmodell); DELF- Kurse

  • der regelmäßigen Beteiligung an Sommerakademien

  •  einem Methodentraining in verschiedenen Klassenstufen

  1. Bei einer Täuschungshandlung von geringem Umfang (z.B. Nachfragen einer Vokabel) wird der entsprechende Teil der Arbeit mit „ungenügend" bewertet; der Rest der Arbeit wird normal bewertet.

  2. Bei einer umfangreichen Täuschungshandlung (z.B. Abschreiben von einem vorgefertigten Blatt), wird die Arbeit mit „ungenügend" bewertet.

  3. Ist eine Täuschungshandlung begangen worden, deren Umfang nicht eindeutig feststellbar ist, wird die Arbeit neu geschrieben.

  4. Siehe dazu: APO-S I § 6 / APO-GOSt

Note

Der Schüler...

1

a) löst auf der Grundlage fundierter und differenzierter Fachkenntnisse komplexe Probleme

b) wendet Fachsprache bzw. Fremdsprache souverän und fehlerfrei an

c) überträgt sicher Gelerntes auf neue bzw. unbekannte Problemstellungen und erläutert diese

d) arbeitet zügig, sorgfältig, aktiv, kontinuierlich und strukturiert im Unterricht mit

e) bewertet differenziert und eigenständig

f) entwickelt neue und weiterführende Fragestellungen vollständig

2

a) liefert Ansätze und Ideen bei komplexen Problemstellungen und unterstützt die Entwicklung einer Lösung mit fundierten Fachkenntnissen

b) wendet Fachsprache bzw. Fremdsprache weitgehend souverän und fehlerfrei an

c) versteht schwierige Sachverhalte und kann sie richtig erklären; stellt Zusammenhänge zu früher Gelerntem her

d) arbeitet zügig, aktiv, kontinuierlich und strukturiert im Unterricht mit

e) bewertet weitgehend differenziert

f) unterscheidet wesentliche von unwesentlichen Inhalten

3

a) arbeitet regelmäßig mit und bringt zu grundlegenden Fragestellungen Lösungsansätze bei

b) wendet Fachsprache bzw. Fremdsprache weitgehend korrekt an

c) versteht grundlegende Sachverhalte und kann sie erklären; stellt Zusammenhänge zu früher Gelerntem mit Hilfestellung her

d) arbeitet konzentriert und weitgehend strukturiert

e) liefert Ansätze von Bewertungen

f) -

4

a) beteiligt sich unregelmäßig am Unterricht

b) wendet Fachsprache bzw. Fremdsprache gelegentlich korrekt an

c) versteht einfache Sachverhalte; gibt Gelerntes wieder

d) arbeitet teilweise konzentriert mit Hilfestellung

e) -

f) -

5

a) beteiligt sich selten bzw. nur nach Aufforderung am Unterricht

b) wendet Fachsprache bzw. Fremdsprache unzureichend an

c) kann grundlegende Inhalte nicht oder nur falsch wiedergeben

d) arbeitet auch mit Hilfestellung nicht oder weitgehend unkonzentriert

e) -

f) -

6

a) verweigert jegliche Mitarbeit und folgt dem Unterricht nicht

b) wendet Fachsprache bzw. Fremdsprache nicht an

c) liefert keine unterrichtlich verwertbare Beiträge

d) -

e) -

f) -

 

St.-Michael-Gymnasium Monschau

Sekretariat
Walter-Scheibler-Str. 51
52156 Monschau

Tel.: 02472 80010-0
Fax: 02472 80010-30

 

Copyright © 2024 St.-Michael-Gymnasium Monschau | Impressum | Sitemap | Druckversion nach oben